Impressum & AGB

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Reinhard Strauss GmbH & Co.KG
Karlstraße 68
41751 Viersen

Handelsregister: HRA 6171
Registergericht: Amtsgericht Mönchengladbach

Mäder BeteiligungsGmbH
Amtsgericht Mönchengladbach
Handelsregister: HRB 12243

Vertreten durch:
Stefan Mäder

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 2162 / 95480 -0
Telefax: +49 (0) 2162 / 95480 -30
E-Mail: info@strauss-faser.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 256 026 055

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Urheberrecht

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Quelle: https://www.e-recht24.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines

1.1.  Die nachstehenden Bedingungen finden unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden und vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen für sämtliche Lieferungen von uns Anwendung. Ergänzend gelten die Iconterms der internationalen Handelskammer in Paris in der jeweils letzten Fassung.
1.2.  Mündliche Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3.  Der geschlossene Vertrag wird erst nach Zustimmung unserer Kreditversicherung gültig.

2. Lieferung

2.1.  Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Der Lauf der Frist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Kunden, insbesondere der Leistung vereinbarter Anzahlungen oder dem vereinbarten Abruf durch den Kunden. Kommt der Kunde mit dem Abruf in Verzug, behalten wir uns vor, die Ware gegen Rechnungsstellung nach unserer Wahl an den Kunden zu versenden oder einzulagern und die Lagerung nach den üblichen Sätzen zu berechnen.
2.2.  Höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Störungen nicht nur kurzfristiger Natur, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, auch solche in Drittbetrieben, Werkstoff- oder Energiemangel, Maßnahmen staatlicher Behörden sowie Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen berechtigen uns, den Liefertermin entsprechend zu verschieben oder – sofern die vorgenannte Störung unsere Leistungserbringung unzumutbar erschwert oder unmöglich wird – vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadenersatzansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
2.3.  Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
2.4.  Rücksendungen sind im Rahmen des Zumutbaren vorab mit uns abzustimmen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.  Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2.  Zahlungen sind frei Zahlstelle an uns zu leisten.
3.3.  Die Versandart steht in unserem Ermessen und wird in der Auftragsbestätigung dem Kunden mitgeteilt.

4. Gefahrtragung

4.1.  Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unsere Abgangsstationen verlässt.
4.2.  Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

5. Rechte des Kunden bei Mängeln

5.1.  Wir haften dafür, dass die Ware die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die jeweilige Produktbeschreibung/Spezifikation vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, stehen wir insbesondere nicht dafür ein, dass sich die Ware für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung eignet, sofern diese von der üblichen Verwendung der Ware abweicht.
5.2.  Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Das Recht auf Mängelbeseitigung ist regelmäßig ausgeschlossen, da dies regelmäßig unzumutbar oder unmöglich sein wird. Die beanstandete Ware ist an unsere Lieferadresse zurückzusenden. Im Rahmen der Ersatzlieferung tragen wir die hieraus entstehenden notwendigen Transportkosten.
5.3.  Ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung besteht erst, wenn wir die Ersatzlieferung nicht innerhalb von zwei Wochen ab schriftlicher Mängelanzeige und Ersatzlieferungsverlangen des Kunden geleistet haben.
5.4.  Die Mängelansprüche erlöschen, wenn
a)  die gelieferte Ware von fremder Seite oder durch Verbindung/Vermischung mit Stoffen fremder Herkunft wesentlich verändert wird, es sei denn, dass der Mängel nicht in ursächlichem
Zusammenhang mit der Veränderung steht;
b)  Verwendungs- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden, es sei denn, dass der Mangel hiermit nicht in ursächlichem Zusammenhang steht.
5.5.  Die Frist zur Geltendmachung der Mängelansprüche beginnt mit dem Gefahrenübergang gemäß Ziffer 4 und endet nach zwölf Monaten.
5.6.  Für Schwierigkeiten, die sich im Ausland aufgrund der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften bei Weiterverkauf oder Verwendung unserer Ware ergeben, tragen wir keine Verantwortung.

6. Beanstandung und Mängelrügen

6.1.  Der Kunde hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen äußerlich erkennbarer Mängel sind unverzüglich uns schriftlich mitzuteilen. Äußere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware uns schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Mängelanzeige oder Rüge bei uns.
6.2.  Die der Ware von uns beigefügten Kontrollunterlagen sind mit der Beanstandung einzusenden. Bei Beanstandung von bereits weiterverkaufter Ware ist außerdem das Datum des Weiterverkaufs nachzuweisen.
6.3.  Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gemäß Ziffer 6.1 sind Ansprüche des Kunden wegen Mangel der Ware ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1.  Für alle Chemiefasern, die nicht mit dem Qualitätsmerkmal “IA“ von unserer Seite bezeichnet werden, ist die Möglichkeit der Anzeige und Geltendmachung von Sachmängel ausgeschlossen.
7.2.  Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
7.3.  Sofern nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist, haften wir nicht – gleich aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für leicht fahrlässig verursachten Verzug oder Unmöglichkeit haften wir nicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden. Der typische vorhersehbare Schaden beträgt maximal 10% des Bestellwertes des Vertrags, der dem haftungsbegründeten Ereignis zugrunde liegt. Der Rückgriffsanspruch des Kunden gemäß § 478 BGB wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Rechte beschränkt.
7.4.  Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1.  Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
8.2.  Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abschnitt 8.1. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte aus diesem Abschnitt können widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Diese Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden für die Abtretung der Forderungen auszustellen.
8.3.  Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
8.4.  Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten des Kunden die Herausgabe der in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Waren auch ohne vorherigen Rücktritt zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
8.5.  Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherung nach unserer Wahl freigeben. 8.6.  Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränkt sich unsere vorbezeichneten Rechte auf den gesetzlich zulässigen Umfang.

9. Zahlungen

9.1.  Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wir können jedoch die Belieferung auch von Zahlung Zug um Zug oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
9.2.  Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste Forderung zu verrechnen.
9.3.  Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank im Sinne des § 247 BGB zu verlangen. Die Bezugszinsen sind entsprechend höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir oder der Kunde eine höhere bzw. niedrigere Zinsbelastung nachweisen.
9.4.  Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns zulässig. Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
9.5.  Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder die Annahme von Wechseln oder Schecks nicht ausgeschlossen. Wenn sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, können wir auch vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.6.  Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Aufwendbares Recht/Gerichtsstand

10.1.  Auf das Vertragsverhältnis sowie alle sich daraus ergebenen, unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten ist deutsches materielles Recht anzuwenden unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
10.2.  Gerichtsstand ist Viersen oder nach unserer Wahl ein Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

August 2005